Hallo Monika,
der Hundehandel ist an sich nicht strafbar. Wenn man also einen Hundehaendler benennt ist das kein Rufmord, denn man bezeichnet denjenigen ja nicht als Verbrecher. Nur eben als das, was er ist: jemand, der Hunde kauft und sie weiter verkauft.
Und was die Vermehrer angeht, die werden genau definiert.
Ein Vermehrer ist jemand, der Hunde verpaart, ohne...
...einem Verein anzugehoeren
...ein Zuchtziel zu haben (gibt ja auch Zuechter die ohne Vereinsangehoerigkeit tolle, gesunde Hunde zuechten)
...die Zuchttiere auf Erbkrankheiten untersucht zu haben
Genaugenommen sind sogenannte Liebhaber-Verpaarungen auch Vermehren, sofern der "Zuechter" nicht vor hat, mit einem der daraus entstandenen Hunde in eine ordentliche Zucht ueberzugehen und kein Zuchtziel verfolgt.
Und nee, ihr muesst mir die Beitraege nicht vorher schicken, postet sie einfach, ich bin schliesslich Admin, und kann sie wiedfer loeschen wenn was daran nicht in Ordnung ist